Kommunalgrenzen erforderlich. Das Gebiet der Reichswaldsiedlung A lag zum größeren Teil in
Asperden.
Nur ein kleinerer Teil befand sich auf dem Gemeindegebiet von Pfalzdorf. Die Siedlung B lag
ausschließlich auf Pfalzdorfer Gebiet. Das Dorf C befand sich zum größten Teil auf Klever und zum
kleineren Teil auf Pfalzdorfer Gebiet.
Zum Abschluss der Siedlungstätigkeiten mussten die Gebiete jetzt im kommunalrechtlichen Wege
Kommunen zugeordnet werden. Die drei Siedlungsabschnitte lagen auf drei Kommunalgebieten und
von vornherein sollte die Gemeinde Hau den Siedlungsabschnitt B erhalten, obwohl diese Gemeinde
angrenzendes Gebiet war. Es bewarben sich daher vier Kommunalverwaltungen um die Zuordnung.
Da nur drei Siedlungen vorhanden waren, war es unvermeidbar, dass eine Gemeinde leer ausgehen
musste.
Dieses Leerausgehen einer Gemeinde hätte sich sehr leicht vermeiden lassen, wenn die an der
Reichswaldsiedlung gebietlicht nicht beteiligte Gemeinde Hau von vornherein aus dem Spiel
gelassen worden wäre.